Compliance

ERP-Compliance in DACH: GoBD, RKSV & GeBüV

ERP Compliance DACH kompakt: Welche Pflichten dein ERP in DE (GoBD, TSE, E-Rechnung), AT (RKSV, BAO) und CH (GeBüV, QR-Rechnung) erfüllen muss.

Fabian23. Juli 20266 min Lesezeit
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Abstraktes, textfreies Coverbild auf indigofarbenem Verlauf: drei geprägte Zertifizierungssiegel nebeneinander als Sinnbild für die drei DACH-Compliance-Regelwerke, auf einem gemeinsamen Grundbalken vereint; das mittlere Siegel trägt eine grün akzentuierte Prüfmarke.

Kurz vorweg: ERP Compliance DACH bedeutet, dass dein System die Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Belegpflichten in Deutschland, Österreich und der Schweiz gleichzeitig erfüllt – und zwar länderspezifisch. Deutschland verlangt GoBD-Konformität plus zertifizierte TSE für Kassen, Österreich fordert Manipulationsschutz nach RKSV und den Export an BMD oder Steuerberater, die Schweiz pocht auf die GeBüV und die QR-Rechnung. Wer grenzüberschreitend verkauft, braucht ein ERP, das alle drei Regelwerke sauber abbildet. Dieser Artikel zeigt dir, was je Land konkret gefordert ist, wo die Unterschiede liegen und worauf du bei der Systemauswahl achten musst. Rechtsverbindlich ist im Zweifel immer dein Steuerberater – dieser Beitrag ordnet die Anforderungen fachlich ein.

Was ERP-Compliance in DACH überhaupt umfasst

Compliance im ERP-Kontext dreht sich um vier Kernbereiche: ordnungsmäßige Buchführung, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Daten, Aufbewahrung über gesetzliche Fristen und maschinelle Auswertbarkeit für die Finanzverwaltung. Alle drei DACH-Länder verfolgen dasselbe Ziel – manipulationssichere, prüfbare Aufzeichnungen –, setzen es aber über eigene Rechtsgrundlagen um. Ein ERP muss deshalb pro Mandant und Land unterschiedliche Regeln anwenden können. Das ist ein starkes Argument für echte Mandantenfähigkeit: ein DE-Mandant mit TSE-Anbindung, ein AT-Mandant mit RKSV-Signatur, ein CH-Mandant mit QR-IBAN – im selben System, aber mit getrennten Regelwerken.

Deutschland: GoBD, KassenSichV/TSE und E-Rechnung

Deutschland hat die dichteste Regeldichte der drei Länder. Drei Themen musst du auseinanderhalten.

GoBD und Aufbewahrungspflicht

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form) verlangen Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Unveränderbarkeit und zeitgerechte Erfassung. Praktisch heißt das: Buchungen dürfen nicht spurlos überschrieben werden, jede Änderung braucht einen Audit-Trail, und der gesamte Prozess muss in einer Verfahrensdokumentation beschrieben sein. Bei der Aufbewahrungspflicht gilt seit 2025 eine Entlastung: Buchungsbelege müssen nur noch 8 statt 10 Jahre aufbewahrt werden (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz), während Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse weiterhin 10 Jahre aufzubewahren sind. Ein GoBD-taugliches ERP archiviert Belege revisionssicher und exportiert sie im GDPdU-Format für die Betriebsprüfung.

KassenSichV und TSE

Wer bar kassiert, fällt unter §146a AO und die Kassensicherungsverordnung. Jedes elektronische Aufzeichnungssystem braucht eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung – die KassenSichV/TSE –, die jeden Vorgang signiert und verkettet. Dazu kommen die Belegausgabepflicht und die Meldepflicht der Kassen ans Finanzamt, die seit 2025 verpflichtend über ELSTER läuft. Hat dein Handel POS- oder Kassenfunktionen, muss das ERP eine BSI-zertifizierte TSE (Hardware oder Cloud) anbinden.

E-Rechnung: die Staffelung 2025 / 2027 / 2028

Bei der E-Rechnung im B2B-Bereich zählt die genaue Frist. Die Empfangspflicht gilt bereits seit 01.01.2025 – jedes Unternehmen muss strukturierte E-Rechnungen entgegennehmen können. Die Ausstellungspflicht ist gestaffelt: ab 01.01.2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 01.01.2028 für alle übrigen. Maßgeblich ist das europäische Format nach EN 16931, umgesetzt als XRechnung oder ZUGFeRD. Eine reine PDF-Rechnung erfüllt die Anforderung nicht. Prüfe deshalb früh, ob dein ERP diese Formate erzeugen und lesen kann – Details dazu findest du in unserem Beitrag zur E-Rechnung.

Österreich: RKSV, BAO und BMD

Österreich setzt beim Manipulationsschutz früher an als Deutschland, hat dafür bei der E-Rechnung noch keine allgemeine B2B-Pflicht.

Registrierkassenpflicht nach RKSV

Betriebe mit über 15.000 € Jahresumsatz und mehr als 7.500 € Barumsätzen sind registrierkassenpflichtig. Die Registrierkassensicherheitsverordnung verlangt eine Sicherheitseinrichtung mit Signaturerstellungseinheit, die jeden Barumsatz signiert und zu einer manipulationssicheren Kette verknüpft. Auf jedem Beleg steht ein maschinenlesbarer QR-Code, dazu gilt Belegerteilungs- und Belegannahmepflicht. Ein ERP für den österreichischen Markt muss diese Signaturkette und den Monats- sowie Jahresbeleg-Export sauber erzeugen.

BAO-Fristen und Anbindung an BMD

Die Bundesabgabenordnung (BAO) schreibt eine Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren vor – kürzer als in Deutschland. Für die Buchhaltung dominiert in Österreich die Software BMD (BMD NTCS); viele Steuerberater arbeiten damit. Dein ERP sollte einen sauberen Export zu BMD liefern, so wie im deutschen Markt der Export nach DATEV Standard ist. Für Rechnungen an den Bund (B2G) ist die E-Rechnung via ebInterface oder Peppol bereits seit Jahren Pflicht.

Schweiz: GeBüV und QR-Rechnung

Die Schweiz regelt die Buchführung über das Obligationenrecht und die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV). Kernpunkte: Aufbewahrung der Geschäftsbücher und Belege über 10 Jahre, Ordnungsmäßigkeit sowie Integrität und Unveränderbarkeit der Daten. Bei elektronischer Archivierung muss die Unverfälschbarkeit technisch sichergestellt sein. Eine gesetzliche Registrierkassenpflicht wie in Österreich existiert nicht.

Im Zahlungsverkehr ist die QR-Rechnung seit 30.09.2022 verbindlich und hat die roten und orangen Einzahlungsscheine vollständig abgelöst. Sie enthält den Swiss QR Code mit QR-IBAN und allen Zahlungsdaten. Ein ERP für den Schweizer Markt muss diesen QR-Code korrekt generieren und den aktuellen Mehrwertsteuersatz von 8,1 % abbilden. Details zu Fristen und Format findest du unter GeBüV & QR-Rechnung.

Ländervergleich: Was dein ERP je Land können muss

Die folgende Gegenüberstellung fasst die zentralen Pflichten zusammen:

AnforderungDeutschlandÖsterreichSchweiz
BuchführungsrahmenGoBDBAOGeBüV / OR
Kassen-/ManipulationsschutzTSE nach KassenSichVRKSV-Signaturkettekeine Pflicht
Beleg-MerkmalBelegausgabepflichtQR-Code auf Beleg
Aufbewahrungsfrist Belege8 Jahre (Bücher 10)7 Jahre10 Jahre
E-Rechnung B2Bab 2027/2028 (EN 16931)keine allgemeine B2B-Pflichtkeine Pflicht
ZahlungsformatSEPASEPAQR-Rechnung
Buchhaltungs-ExportDATEVBMDAbacus/Steuerberater

Die Tabelle zeigt: Ein einziges Standard-Setup reicht für DACH nicht. Achte bei mehrländrigen Setups darauf, dass das System pro Mandant den passenden Kontenrahmen, das richtige Steuerregime und den korrekten Beleg-Workflow anwendet.

Worauf du bei der ERP-Auswahl achten solltest

Prüfe Compliance-Fähigkeiten nicht als Nebensache, sondern als hartes Auswahlkriterium. Diese Punkte gehören auf deine Checkliste:

  • Revisionssichere Archivierung mit lückenlosem Audit-Trail und Verfahrensdokumentation.
  • Zertifizierte TSE-Anbindung (DE) und RKSV-Signaturkette (AT), falls Kassen im Spiel sind.
  • EN-16931-Formate (XRechnung, ZUGFeRD) für Empfang und Ausstellung von E-Rechnungen.
  • QR-Rechnung mit korrekter QR-IBAN für den Schweizer Markt.
  • Standardisierte Exporte nach DATEV und BMD – ohne manuelle Nacharbeit.
  • Getrennte Mandanten mit landesspezifischen Steuersätzen und Kontenrahmen.

Vergleiche die Systeme im ERP-Verzeichnis und über den Vergleich auf genau diese Kriterien hin. Bei der technischen Umsetzung der Anbindungen – TSE, DATEV/BMD-Schnittstelle, E-Rechnungsformate – hilft dir eine strukturierte ERP-Integration, damit die Compliance-Bausteine sauber zusammenspielen statt als Insellösung nebeneinanderzustehen.

Fazit

ERP Compliance DACH ist kein Häkchen, sondern eine länderspezifische Daueraufgabe. Deutschland verlangt GoBD-Konformität, TSE und ab 2027/2028 die E-Rechnung; Österreich fordert RKSV-Manipulationsschutz und BMD-Export; die Schweiz setzt auf GeBüV und QR-Rechnung. Wer über Grenzen verkauft, braucht ein mandantenfähiges System, das alle drei Regelwerke parallel bedient. Nimm die Aufbewahrungsfristen, Beleg- und Signaturpflichten früh in dein Lastenheft auf – und lass die konkrete steuerrechtliche Bewertung im Zweifel von deinem Steuerberater bestätigen.

Fabian

Fabian

ERP-Berater & E-Commerce-Praktiker

Nach dem Aufbau eines eigenen Logistik-Business (3,5 Mio. EUR Umsatz, rund 35 Mio. EUR Kundenvolumen digital abgewickelt) beraten wir heute KMU herstellerneutral bei ERP-Auswahl, -Einführung und -Integration. Praktiker-Wissen statt Theorie.

10+ Jahre ERP- & E-Commerce-PraxisEinführungen über mehrere ERP-Systeme
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