Vertrieb & CRMZuletzt geprüft: 2026-07-30

Lieferschein

Ein Lieferschein ist ein Warenbegleitpapier, das eine Sendung dokumentiert und die tatsächlich gelieferten Artikel und Mengen auflistet. Er begleitet die Ware vom Versender zum Empfänger und dient als Nachweis der Lieferung sowie als Grundlage für Wareneingangsprüfung und Rechnung.

Ein Lieferschein ist ein Warenbegleitpapier, das der Versender einer Sendung beilegt und das die tatsächlich gelieferten Artikel mit ihren Mengen auflistet. Er begleitet die Ware physisch oder digital vom Absender zum Empfänger, dokumentiert, was Teil der Lieferung ist, und dient beiden Seiten als Nachweis: dem Kunden für die Wareneingangsprüfung, dem Lieferanten als Beleg über die erbrachte Leistung. Der Lieferschein enthält im Gegensatz zur Rechnung in der Regel keine Preise, sondern konzentriert sich auf die mengenmäßige Beschreibung des Lieferumfangs.

Der Lieferschein ist Teil der kaufmännischen Belegkette zwischen Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferung und Rechnung. Er entsteht typischerweise im Warenausgang, wenn eine Bestellung kommissioniert und versandfertig gemacht wird, und verweist über eine Lieferschein- und Auftragsnummer auf den zugrunde liegenden Vorgang. Beim Empfänger wird er zum zentralen Dokument der Eingangskontrolle: Anhand des Lieferscheins gleicht die Warenannahme ab, ob die gelieferte Ware in Art und Menge dem entspricht, was bestellt und angekündigt wurde. Rechtlich ist der Lieferschein in Deutschland kein gesetzlich vorgeschriebener Beleg, in der Praxis aber ein etablierter und für Reklamationen wie Buchhaltung wichtiger Nachweis.

Auf einen Blick

  • Warenbegleitpapier, das die tatsächlich gelieferten Artikel und Mengen einer Sendung auflistet
  • Nachweis der Lieferung für Versender und Empfänger – Grundlage der Wareneingangsprüfung
  • Enthält meist keine Preise; die Bewertung erfolgt getrennt in der Rechnung
  • In Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber kaufmännisch üblich und für Reklamationen wichtig
  • Im ERP-System aus dem Auftrag erzeugt und mit Warenausgang, Rechnung und Bestandsführung verknüpft

Was steht auf einem Lieferschein?

Ein Lieferschein listet vor allem die gelieferten Positionen auf: Artikelbezeichnung, Artikelnummer, gelieferte Menge und Mengeneinheit. Da er die Ware beschreibt und nicht bewertet, fehlen üblicherweise Einzel- und Gesamtpreise – diese stehen in der Rechnung. Ergänzt wird die Positionsliste um die Kopfdaten, die Absender und Empfänger eindeutig zuordnen und den Beleg in die Vorgangskette einordnen.

Zu den üblichen Bestandteilen gehören Name und Anschrift von Lieferant und Empfänger, das Lieferdatum, eine eindeutige Lieferscheinnummer sowie der Bezug zu Bestell- oder Auftragsnummer und Kundennummer. Weichen Liefer- und Rechnungsanschrift voneinander ab, sind beide aufgeführt. Häufig ergänzen Angaben zu Versandart, Anzahl der Packstücke, Gewicht oder Sendungsnummer den Beleg. Bei charge- oder seriennummernpflichtiger Ware werden zusätzlich die gelieferten Chargen oder Seriennummern ausgewiesen, um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.

Teillieferung und abweichende Mengen

Der Lieferschein bildet ab, was tatsächlich geliefert wird – nicht zwingend, was bestellt wurde. Kann ein Lieferant nur einen Teil der Bestellung ausliefern, weist der Lieferschein die gelieferte Teilmenge aus, während die Restmenge als offene Position oder Restlieferung im System weitergeführt wird. So lassen sich später mehrere Lieferscheine einem Auftrag zuordnen. Diese saubere Trennung ist wichtig, damit Wareneingangsprüfung und Fakturierung auf der tatsächlich gelieferten Menge aufsetzen und nicht auf der ursprünglich bestellten.

Wozu dient der Lieferschein?

Der Lieferschein erfüllt mehrere Funktionen entlang der Lieferkette. Für den Empfänger ist er das Prüfdokument der Warenannahme: Die eingehende Ware wird gegen den Lieferschein abgeglichen, um Vollständigkeit, Menge und Zustand zu kontrollieren, bevor der Eingang bestätigt wird. Stimmen gelieferte und ausgewiesene Menge nicht überein oder ist Ware beschädigt, dient der abgezeichnete Lieferschein als Grundlage für eine Reklamation oder Retoure.

Für den Versender ist der Lieferschein zugleich Leistungsnachweis und internes Steuerungsdokument. Der vom Empfänger quittierte Lieferschein belegt, dass die Ware übergeben wurde – ein wichtiger Beweis bei späteren Streitigkeiten über Menge oder Zeitpunkt der Lieferung. Intern verknüpft er den physischen Warenausgang mit der kaufmännischen Abwicklung: Auf seiner Basis wird die Rechnung erstellt und der Bestand ausgebucht. Damit ist der Lieferschein das Bindeglied zwischen Logistik und Buchhaltung.

Lieferschein, Rechnung und Auftragsbestätigung abgrenzen

Der Lieferschein wird oft mit anderen Belegen der Vorgangskette verwechselt, hat aber einen klar abgegrenzten Zweck. Die Auftragsbestätigung dokumentiert die verbindliche Annahme einer Bestellung und beschreibt, was geliefert werden soll. Der Lieferschein dokumentiert, was tatsächlich geliefert wird, und begleitet die Ware. Die Rechnung schließlich fordert die Bezahlung für die gelieferte Leistung und ist der einzige der drei Belege mit vollständiger Preis- und Umsatzsteuerangabe.

Der zentrale Unterschied zwischen Lieferschein und Rechnung liegt im Inhalt: Der Lieferschein beschreibt die Ware mengenmäßig, die Rechnung bewertet sie. In der Praxis wird der Lieferschein häufig direkt aus dem Auftrag oder aus dem gebuchten Warenausgang erzeugt und die Rechnung wiederum aus dem Lieferschein – so bleiben die Mengen über die gesamte Belegkette konsistent. Ein Sonderfall ist der Lieferschein mit Preisangaben, der bei Barverkäufen oder bestimmten Branchenusancen als kombinierter Liefer- und Rechnungsbeleg auftreten kann.

Lieferschein als Rechnungsersatz?

Ein reiner Lieferschein ohne Preis- und Steuerangaben erfüllt nicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung nach Umsatzsteuergesetz und berechtigt allein nicht zum Vorsteuerabzug. Er ersetzt die Rechnung also nicht. Wird der Lieferschein um alle Pflichtangaben einer Rechnung ergänzt, kann er im Einzelfall zugleich als Rechnung dienen – üblich ist jedoch die Trennung beider Belege. Für die Buchhaltung bleibt der Lieferschein ein Grund- oder Nachweisbeleg, der die Lieferung dokumentiert und der Rechnung zugeordnet wird.

Lieferschein im ERP-System

Im ERP-System ist der Lieferschein kein isoliert erfasstes Dokument, sondern ein Beleg, der automatisch aus vorgelagerten Daten entsteht. Aus einem freigegebenen Kundenauftrag erzeugt das System per Knopfdruck den Lieferschein, übernimmt Positionen, Mengen, Kunden- und Adressdaten aus dem Auftrag sowie Artikeldaten aus dem Artikelstamm. Mit der Buchung des Warenausgangs wird der Bestand des betreffenden Artikels reduziert, und der Lieferschein steht als Basis für die anschließende Fakturierung bereit.

Der Vorteil dieser Integration ist die durchgängige, medienbruchfreie Belegkette: Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung greifen auf dieselben Stammdaten zu und lassen sich lückenlos ineinander überführen. Änderungen wie Teillieferungen oder abweichende Mengen werden konsistent in Bestand, Auftragsstatus und Fakturierung nachgezogen. Über eine API oder Schnittstellen zu Versanddienstleistern lassen sich Lieferscheindaten zudem mit Versandetikett und Sendungsverfolgung koppeln, sodass ein einziger Vorgang den kompletten Warenausgang abbildet.

GoBD und Aufbewahrung

Als Beleg, der eine bestands- und geschäftsrelevante Lieferung dokumentiert, unterliegt der Lieferschein in Deutschland den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Nach den GoBD müssen Belege nachvollziehbar, unveränderbar und geordnet aufbewahrt werden. Dient ein Lieferschein als Buchungsbeleg oder ist er als Rechnungsbestandteil zu werten, gelten die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Ein ERP-System bildet dies über eine revisionssichere Belegablage samt Änderungshistorie und eindeutiger Verknüpfung von Auftrag, Lieferschein und Rechnung ab.

DACH-Besonderheiten und Rechtslage

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht, jeder Warenlieferung einen Lieferschein beizulegen. Er hat sich dennoch als kaufmännischer Standard etabliert, weil er die Wareneingangsprüfung erleichtert und im Streitfall als Nachweis dient. Anders liegt der Fall bei bestimmten Waren und Transporten: Für Sendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen oder gefahrgutrelevanten Gütern sowie im grenzüberschreitenden Warenverkehr können besondere Begleitpapiere gesetzlich vorgeschrieben sein.

Auch wenn der Lieferschein selbst optional ist, entfaltet er buchhalterische Wirkung, sobald er als Grund- oder Buchungsbeleg dient. Dann greifen die GoBD und die Aufbewahrungsfristen der Abgabenordnung. In der Praxis lösen digitale Lieferscheine und E-Rechnungsprozesse den klassischen Papierbeleg zunehmend ab: Der Lieferschein wird elektronisch erzeugt, der Sendung als PDF oder per EDI-Nachricht beigefügt und beim Empfänger automatisiert gegen die Bestellung abgeglichen.

Praxisbeispiel

Beispiel: Großhändler prüft den Wareneingang gegen den Lieferschein

Ein Großhändler für Elektronikzubehör bestellt bei einem Lieferanten 500 USB-Kabel und 200 Netzteile. Der Lieferant kann nur die Kabel sofort versenden und legt der Sendung einen Lieferschein bei, der 500 Kabel als gelieferte Menge ausweist, die 200 Netzteile aber als offene Restlieferung kennzeichnet. In der Warenannahme scannt ein Mitarbeiter die Lieferscheinnummer, das ERP öffnet den zugehörigen Auftrag und zeigt die Sollmengen an.

Beim Zählen stellt der Mitarbeiter fest, dass nur 495 Kabel angekommen sind. Er erfasst die Differenz direkt im System, der Lieferschein wird mit der tatsächlich vereinnahmten Menge gebucht, und die fehlenden fünf Kabel gehen als Reklamation an den Lieferanten. Weil die Rechnung des Lieferanten später gegen den gebuchten Lieferschein und nicht gegen die Bestellung geprüft wird, zahlt der Großhändler nur die tatsächlich gelieferte Menge – Fehlmengen und Teillieferungen fließen sauber in Bestand und Buchhaltung ein.

Häufige Fragen

Nein, eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Lieferschein besteht in Deutschland nicht. Er ist kaufmännisch üblich und dient als Nachweis der Lieferung. Für bestimmte Waren, etwa verbrauchsteuerpflichtige oder gefahrgutrelevante Güter und den grenzüberschreitenden Verkehr, können jedoch besondere Begleitpapiere vorgeschrieben sein.
Der Lieferschein beschreibt die tatsächlich gelieferte Ware mengenmäßig und enthält meist keine Preise. Die Rechnung bewertet die Lieferung und fordert die Bezahlung mit vollständigen Preis- und Umsatzsteuerangaben. Ein reiner Lieferschein ohne diese Angaben ersetzt die Rechnung nicht und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.
Der Lieferschein soll die Ware beschreiben und die Vollständigkeit der Lieferung nachweisen, nicht sie bewerten. Preise gehören in die Rechnung. So kann der Beleg die Ware begleiten, ohne dass in der Logistik oder beim Empfänger sensible Konditionen offenliegen. In Sonderfällen wie Barverkäufen kann ein kombinierter Liefer- und Rechnungsbeleg mit Preisen auftreten.
Der Lieferschein wird im ERP meist aus dem Kundenauftrag erzeugt und mit dem Warenausgang gebucht. Mit der Buchung sinkt der Lagerbestand, der Auftragsstatus wechselt, und der Lieferschein dient als Grundlage für die anschließende Rechnung. So bleibt die Belegkette aus Auftrag, Lieferschein und Rechnung durchgängig und mengenkonsistent.

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