Finanzen & BuchhaltungZuletzt geprüft: 2026-07-30

Soll und Haben

Soll und Haben sind die beiden Seiten eines Kontos in der doppelten Buchführung: „Soll" bezeichnet die linke, „Haben" die rechte Kontoseite. Jeder Geschäftsvorfall wird auf mindestens zwei Konten gebucht, wobei die Summe im Soll stets der Summe im Haben entspricht.

Soll und Haben sind die beiden Seiten, in die jedes Konto der doppelten Buchführung geteilt ist: „Soll" steht immer links, „Haben" immer rechts. Jeder Geschäftsvorfall wird auf mindestens zwei Konten erfasst – einmal im Soll des einen und einmal im Haben eines anderen Kontos –, und die Summe aller Soll-Buchungen muss dabei stets exakt der Summe aller Haben-Buchungen entsprechen. Aus dieser Grundregel („keine Buchung ohne Gegenbuchung") ergibt sich die Selbstkontrolle der doppelten Buchführung.

Wichtig ist: Soll und Haben sind reine Positionsbezeichnungen, keine Wertungen. „Soll" bedeutet nicht „schulden" und „Haben" nicht „besitzen" – die umgangssprachliche Deutung führt regelmäßig in die Irre. Was eine Buchung im Soll oder im Haben bewirkt, hängt allein von der Art des Kontos ab: Auf einem Aktivkonto erhöht die Soll-Seite den Bestand, auf einem Passivkonto tut das die Haben-Seite. Die Begriffe stammen aus der Sicht des Kontoinhabers gegenüber einem Geschäftspartner und haben sich als feste Fachtermini über Jahrhunderte erhalten; ihre Logik ist heute unverändert in jedem Buchhaltungs- und ERP-System hinterlegt.

Auf einen Blick

  • Soll = linke Kontoseite, Haben = rechte Kontoseite
  • Reine Positionsbegriffe, keine Wertung („Soll" heißt nicht schulden)
  • Jede Buchung: mindestens ein Soll- und ein Haben-Konto
  • Grundregel: Summe Soll = Summe Haben (doppelte Buchführung)
  • Wirkung hängt vom Kontotyp ab (Aktiv-, Passiv-, Erfolgskonto)

Was Soll und Haben bedeuten

Jedes Konto der Buchführung hat die Form eines „T-Kontos": eine Überschrift mit dem Kontonamen und darunter zwei Spalten. Die linke Spalte heißt Soll, die rechte Haben. Ein Geschäftsvorfall wird als Buchungssatz in der Form „Soll an Haben" formuliert – zuerst das im Soll angesprochene Konto, dann nach dem Wörtchen „an" das im Haben angesprochene. „Bank an Umsatzerlöse 1.000 Euro" heißt also: 1.000 Euro im Soll des Bankkontos, 1.000 Euro im Haben des Erlöskontos.

Die historische Herkunft erklärt die scheinbar widersprüchlichen Namen. Sie stammen aus der Buchführung über Personenkonten: Ein Kunde, der eine Ware auf Rechnung erhält, „soll" dem Unternehmen den Betrag – die Forderung wird im Soll gebucht. Der Lieferant, bei dem das Unternehmen einkauft, „hat" bei ihm etwas gut – die Verbindlichkeit steht im Haben. Aus dieser Personensicht wurden die Begriffe auf alle Konten übertragen und dabei zu reinen Richtungsangaben. Deshalb ist es ein verbreiteter Anfängerfehler, aus „Soll" auf eine Schuld zu schließen: Auf dem Bankkonto etwa steht ein Guthaben ganz selbstverständlich im Soll.

Wie im Soll und Haben gebucht wird

Ob eine Buchung ins Soll oder ins Haben gehört, richtet sich nach dem Kontotyp und der Richtung der Wertänderung. Man unterscheidet Bestandskonten (Aktiv und Passiv) und Erfolgskonten (Aufwand und Ertrag). Die Regeln bilden ein festes System, das in jeder Buchung angewendet wird und garantiert, dass Soll- und Haben-Summe im Gleichgewicht bleiben.

Aktiv-, Passiv- und Erfolgskonten

Aktivkonten (Vermögen, z. B. Bank, Kasse, Warenbestand, Forderungen) werden im Soll eröffnet: Zugänge stehen im Soll, Abgänge im Haben, der Saldo im Soll. Passivkonten (Kapital und Schulden, z. B. Verbindlichkeiten, Darlehen) verhalten sich spiegelbildlich: Zugänge im Haben, Abgänge im Soll. Erfolgskonten folgen ihrem Bezug zum Eigenkapital – Aufwendungen (z. B. Miete, Wareneinsatz) werden im Soll gebucht, Erträge (z. B. Umsatzerlöse, Zinserträge) im Haben. Wer diese vier Fälle beherrscht, kann jeden Standard-Geschäftsvorfall korrekt zuordnen.

Merkregel und Kontrolle

Als Eselsbrücke hat sich die Regel „Soll = links, kommt vor dem an" bewährt: Im Buchungssatz steht das Soll-Konto immer zuerst. Gebucht wird prinzipiell doppelt, deshalb muss über alle Konten hinweg die Soll-Summe gleich der Haben-Summe sein. Genau diese Gleichheit prüft die Summen- und Saldenbilanz. Laufen die beiden Summen auseinander, liegt ein Buchungsfehler vor – die doppelte Erfassung deckt ihn automatisch auf. Diese eingebaute Kontrolle ist der eigentliche Grund, warum sich das Prinzip von Soll und Haben seit dem 15. Jahrhundert gehalten hat.

Warum Soll und Haben wichtig sind

Soll und Haben sind das Fundament der ordnungsmäßigen Buchführung. Weil jeder Vorfall auf zwei Konten mit gleicher Wertsumme erfasst wird, ist die Buchhaltung in sich geschlossen und überprüfbar: Aus den Salden entstehen ohne Zusatzaufwand Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, und jeder Wert lässt sich bis zum einzelnen Beleg zurückverfolgen. Für buchführungspflichtige Unternehmen ist die doppelte Buchführung – und damit das Buchen in Soll und Haben – in Deutschland nach dem Handelsgesetzbuch verpflichtend.

Über die reine Pflicht hinaus liefert das System die Datengrundlage für Steuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldung, Controlling und die Beurteilung durch Banken oder Prüfer. Die GoBD verlangen, dass Buchungen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar sind – die klare Trennung in Soll und Haben mit belegter Gegenbuchung erfüllt genau diesen Anspruch an Nachvollziehbarkeit.

Soll und Haben im ERP-System

In einem ERP-System sind die Regeln von Soll und Haben fest hinterlegt: Für jeden Geschäftsvorfall ist über Automatikkonten und Steuerschlüssel definiert, welches Konto im Soll und welches im Haben angesprochen wird. Erstellt der Vertrieb eine Ausgangsrechnung, erzeugt das System den Buchungssatz selbstständig – Forderung und Umsatzsteuer im Soll bzw. Haben, Umsatzerlöse im Haben –, ohne dass jemand die Kontoseiten manuell festlegt. Ein Wareneingang, eine Zahlung oder eine Abschreibung lösen jeweils die passende, seitenrichtige Buchung aus.

Der Anwender sieht davon oft nur die Fachbegriffe: Er erfasst eine Rechnung, das System übersetzt sie in Soll- und Haben-Buchungen im Hintergrund. Trotzdem bleibt das Verständnis der Prinzipien wichtig, um Sonderfälle wie Storni, Umbuchungen oder manuelle Buchungssätze korrekt zu erfassen und Fehlkontierungen zu erkennen. Für den Abschluss zieht das ERP-System aus den Soll- und Haben-Bewegungen automatisch Summen- und Saldenlisten und – im DACH-Raum meist im DATEV-Format – die Exportdatei für die Steuerkanzlei.

Abgrenzung: Soll und Haben vs. Buchungssatz und Konto

Soll und Haben werden häufig mit verwandten Begriffen verwechselt. Ein Konto ist der Ort, an dem gebucht wird – es besteht aus den beiden Seiten Soll und Haben. Der Buchungssatz ist die Anweisung, die festlegt, welches Konto im Soll und welches im Haben in welcher Höhe angesprochen wird; „Soll an Haben" ist seine feste Formulierung. Der Saldo schließlich ist die Differenz zwischen der Soll- und der Haben-Summe eines einzelnen Kontos. Soll und Haben sind also die kleinste Bausteinebene: die zwei Richtungen, in denen überhaupt gebucht werden kann. Nicht zu verwechseln ist der Kontostand auf dem privaten Bankauszug – dort meint „Soll" ein Minus und „Haben" ein Plus, weil die Bank aus ihrer eigenen Sicht bucht, für die das Kundenguthaben eine Verbindlichkeit (Haben) ist.

Praxisbeispiel

Beispiel: Wareneinkauf und Verkauf im Handel

Ein Onlinehändler kauft Ware für 1.190 Euro brutto auf Rechnung ein (1.000 Euro netto plus 190 Euro Vorsteuer). Der Buchungssatz lautet „Wareneingang 1.000 Euro und Vorsteuer 190 Euro an Verbindlichkeiten 1.190 Euro". Das Aufwandskonto Wareneingang und das Vorsteuerkonto stehen im Soll, das Lieferanten- bzw. Verbindlichkeitskonto im Haben. Soll-Summe und Haben-Summe betragen jeweils 1.190 Euro – die Buchung ist ausgeglichen.

Verkauft der Händler dieselbe Ware später für 1.428 Euro brutto per Überweisung, dreht sich das Bild: „Bank 1.428 Euro an Umsatzerlöse 1.200 Euro und Umsatzsteuer 228 Euro". Das Aktivkonto Bank wird im Soll angesprochen, Erlöse und Umsatzsteuer stehen im Haben. Am Monatsende zeigt die Summen- und Saldenbilanz beide Vorgänge: Der Ertrag auf dem Erlöskonto, die zu zahlende Umsatzsteuer, der Bankzugang – und weil jede Buchung doppelt erfasst wurde, gehen Soll und Haben über alle Konten glatt auf.

Häufige Fragen

Nein, das ist ein verbreitetes Missverständnis. Soll und Haben sind reine Positionsbegriffe: „Soll" ist die linke, „Haben" die rechte Kontoseite. Ob eine Buchung einen Zugang oder Abgang bedeutet, hängt allein vom Kontotyp ab. Ein Bankguthaben steht zum Beispiel ganz selbstverständlich im Soll des Bankkontos.
Als Grundregel gilt: Bei Aktivkonten (Vermögen) buchst du Zugänge im Soll, bei Passivkonten (Schulden/Kapital) im Haben. Aufwendungen stehen im Soll, Erträge im Haben. Im Buchungssatz „Soll an Haben" steht das Soll-Konto immer zuerst, also vor dem Wörtchen „an".
Weil in der doppelten Buchführung jeder Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten mit gleicher Wertsumme gebucht wird – einmal im Soll, einmal im Haben. Diese Gleichheit ist die eingebaute Kontrolle: Laufen die Summen auseinander, liegt ein Buchungsfehler vor, den die Summen- und Saldenbilanz aufdeckt.
Weil die Bank aus ihrer eigenen Sicht bucht. Dein Guthaben ist für die Bank eine Verbindlichkeit und steht deshalb bei ihr im Haben; belastet sie dein Konto, bucht sie im Soll. Aus Kundensicht wirkt „Soll" daher wie ein Minus, „Haben" wie ein Plus – die Fachlogik ist dieselbe wie in der doppelten Buchführung.

Fragen zu Soll und Haben in deinem ERP-Projekt?

Wir beraten herstellerunabhängig – und setzen es auf Wunsch selbst um.

Kostenloses Erstgespräch